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Bedingungen & Konditionen
Der Käufer wird insbesondere auf die Bestimmungen der Bedingungen 6.9 , 9 und 10 aufmerksam gemacht
1. INTERPRETATION
1.1 Die in dieser Bedingung enthaltenen Definitionen und Auslegungsregeln gelten für diese Bedingungen.
Käufer: die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Waren vom Unternehmen kauft.
Firma: Middleby UK Limited und alle anderen assoziierten oder verbundenen Unternehmen oder Personen, die entweder unter den Namen Middleby oder Frialator oder anderweitig firmieren.
Vertrag: jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren, der diese Bedingungen enthält.
Lieferort: der Ort, an dem die Lieferung der Waren gemäß Bedingung 4 zu erfolgen hat.
Waren: Alle Waren, deren Lieferung an den Käufer durch das Unternehmen vertraglich vereinbart wurde (einschließlich aller Teile oder Teile von ihnen).
1.2 Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz ist eine Bezugnahme auf das Gesetz in seiner jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung aller Änderungen, Erweiterungen, Anwendungen oder Wiederinkraftsetzungen und schließt alle nachgeordneten Rechtsvorschriften ein, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft sind.
1.3 Wörter im Singular schließen den Plural und im Plural den Singular ein.
1.4 Ein Verweis auf ein Geschlecht schließt einen Verweis auf das andere Geschlecht ein.
1.5 Die Überschriften der Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
2. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN
2.1 Vorbehaltlich etwaiger Änderungen gemäß Bedingung 2.3 gilt der Vertrag zu diesen Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (einschließlich aller Bedingungen, die der Käufer gemäß einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument anzuwenden vorgibt).
2.2 Bedingungen, die auf der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument des Käufers vermerkt sind, mit diesem geliefert werden oder in diesem Dokument enthalten sind, werden nicht allein deshalb Bestandteil des Vertrages, weil auf dieses Dokument im Vertrag Bezug genommen wird.
2.3 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens, und jede Abweichung von diesen Bedingungen und jede Darstellung der Waren hat keine Wirkung, es sei denn, sie wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Geschäftsführer des Unternehmens unterzeichnet. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen oder Zusicherungen verlassen hat, die von oder im Namen des Unternehmens abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung des Unternehmens für arglistige Täuschung aus oder beschränkt sie.
2.4 Jede Bestellung oder Annahme eines Kostenvoranschlags für Waren durch den Käufer beim Unternehmen gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen.
2.5 Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Unternehmen angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Unternehmen ausgestellt wird oder (falls früher) das Unternehmen die Waren an den Käufer liefert.
2.6 Der Käufer stellt sicher, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
2.7 Jedes Angebot wird auf der Grundlage abgegeben, dass kein Vertrag zustande kommt, bis das Unternehmen eine Auftragsbestätigung an den Käufer sendet. Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig, vorausgesetzt, dass das Unternehmen es nicht vorher zurückgezogen hat.
3. BESCHREIBUNG
3.1 Die Menge und die Beschreibung der Waren entsprechen den Angaben im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Unternehmens.
3.2 Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und Werbung, die vom Unternehmen herausgegeben werden, sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die in den Katalogen oder Broschüren des Unternehmens enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Teil des Vertrages und es handelt sich nicht um einen Verkauf nach Muster.
4. LIEFERUNG & PRÜFUNG
4.1 Sofern das Unternehmen nichts anderes schriftlich vereinbart hat, erfolgt die Lieferung der Waren am Geschäftssitz des Unternehmens.
4.2 Der Käufer muss die Waren innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft durch das Unternehmen abnehmen.
4.3 Alle vom Unternehmen angegebenen Termine für die Lieferung der Waren sind als Schätzung zu verstehen, und die Zeit für die Lieferung wird durch die Benachrichtigung nicht zu einem wesentlichen Faktor. Wenn keine Termine angegeben werden, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.
4.4 Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet das Unternehmen nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Begriffe schließen ohne Einschränkung reine wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Wertminderung des Firmenwerts und ähnliche Verluste ein), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde), noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, eine solche Verzögerung überschreitet 180 Tage.
4.5 Alle gelieferten Artikel müssen vor der Abfahrt des Transportunternehmens geprüft werden, alle Waren müssen von einem Zeichnungsberechtigten des Käufers unterzeichnet werden; das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für nicht autorisierte Unterschriften.
4.6 Beschädigte Waren sollten eine Erklärung des Schadens enthalten und müssen unterschrieben an das Unternehmen zurückgeschickt werden.
4.7 Ungeprüfte Waren werden als saubere und akzeptierte Lieferung betrachtet.
4.8 Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für alle vom Unternehmen gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
4.9 Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht annimmt, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Käufer keine angemessenen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen bereitgestellt hat:
4.9.1 geht das Risiko für die Waren auf den Käufer über (auch für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden);
4.9.2 die Waren gelten als geliefert; und
4.9.3 das Unternehmen kann die Waren bis zur Lieferung lagern, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung) haftet.
4.10 Der Käufer stellt am Lieferort auf seine Kosten eine angemessene und geeignete Ausrüstung und Handarbeit für das Verladen der Waren zur Verfügung.
4.11 Das Unternehmen kann die Waren in einzelnen Tranchen liefern. Jede einzelne Lieferung wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages in Rechnung gestellt und bezahlt.
4.12 Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar, und keine Stornierung oder Beendigung eines Vertrages, der sich auf eine Rate bezieht, berechtigt den Käufer, einen anderen Vertrag oder eine andere Rate abzulehnen oder zu stornieren.
4.13 Der Versand von Geräten an eine Lieferadresse bei einem einzigen Kauf ist auf dem englischen Festland, in Schottland, Wales, Nordirland und Südirland kostenlos. Lieferungen auf die schottischen Inseln, die Kanalinseln und die Isle of Man sind kostenpflichtige Sendungen.
4.13.1 Für alle Lieferungen von Zubehör beträgt die Versandkostenpauschale € 15,00.
4.13.2 Als Standardlieferung gilt eine Lieferung ohne Zeitangabe am nächsten Tag oder zu einem späteren vereinbarten Liefertermin an einen ebenerdigen Ort mit freiem Zugang ohne Park-, Fahrzeug- oder Zeitbeschränkungen. Die Lieferung erfolgt zwischen 8.30 Uhr und 17 Uhr.
4.13.3 Der Käufer muss das Unternehmen zum Zeitpunkt der Bestellung über etwaige Lieferbeschränkungen informieren, da sonst zusätzliche Kosten anfallen.
4.13.4 Die Lieferung erfolgt in der Regel per Spedition, die für die meisten Teile des britischen Festlandes Postleitzahlen verwendet. Wenn der Käufer spezielle Liefervereinbarungen wünscht, ist es unsere Politik, eine zusätzliche Gebühr zu den zusätzlichen Kosten zu erheben. Zusätzliche Kosten für Sonderlieferungen sind wie folgt:.
Kosten für zusätzliche Anforderungen
angegeben als Vormittag/Nachmittag Lieferung
oder eine bestimmte Zeitspanne, z.B. 11 Uhr bis 15 Uhr € 30,00
Spezifische zeitgesteuerte Lieferungen €60,00
Dedizierter Spediteur, Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende POA
DIE PREISE KÖNNEN SICH ÄNDERN UND DAS UNTERNEHMEN BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEDE BESTELLUNG ZU DEN AM TAG DES VERSANDS GELTENDEN PREISEN IN RECHNUNG ZU STELLEN.
5. NICHT-LIEFERUNG
5.1 Die Menge einer Warensendung, wie sie vom Unternehmen beim Versand vom Geschäftssitz des Unternehmens aufgezeichnet wurde, gilt als schlüssiger Beweis für die Menge, die der Käufer bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann einen schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen.
5.2 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde), es sei denn, der Käufer benachrichtigt das Unternehmen schriftlich über die Nichtlieferung innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Datum, an dem die Waren im normalen Verlauf der Ereignisse eingegangen wären.
5.3 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren, die durch einen dritten Spediteur zugestellt werden. Der Käufer erkennt an, dass das Unternehmen nicht der Spediteur der Waren ist und dass das Unternehmen (vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 10) dem Käufer keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Garantien in Bezug auf die Lieferung der Waren gibt. Das Unternehmen ist bestrebt, den Nutzen jeglicher Gewährleistung oder Garantie, die dem Unternehmen vom Spediteur gegeben wurde, auf den Käufer zu übertragen, oder wird auf angemessenes Verlangen des Käufers den Nutzen jeglicher Ansprüche oder Rechte abtreten, die es gegenüber anderen Parteien hat, die das Unternehmen mit der Lieferung der Waren im Namen des Käufers beauftragt hat.
5.4 Jegliche Haftung des Unternehmens für die Nichtlieferung der Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder auf die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz gegen eine für diese Waren erstellte Rechnung in Höhe des Betrags, den der Spediteur dem Unternehmen erstattet.
6. RISIKO/TITEL
6.1 Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Käufers über.
6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen alle ihm geschuldeten Beträge in voller Höhe (in bar oder in verrechneten Geldern) erhalten hat in Bezug auf:
6.2.1 die Waren; und
6.2.2 alle anderen Beträge, die dem Unternehmen vom Käufer aus irgendeinem Grund zustehen oder zustehen werden.
6.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer:
6.3.1 die Waren auf treuhänderischer Basis als Verwahrer des Unternehmens zu halten;
6.3.2 die Waren (ohne Kosten für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so zu lagern, dass sie ohne weiteres als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleiben;
6.3.3 keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen, die sich auf die Waren bezieht, und
6.3.4 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens versichert zu halten. Auf Verlangen muss der Käufer dem Unternehmen die Versicherungspolice vorlegen.
6.4 Der Käufer darf die Waren vor dem Eigentumsübergang nur unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:
6.4.1 jeder Verkauf muss im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers zum vollen Marktwert erfolgen; und
6.4.2 ein solcher Verkauf ist ein Verkauf des Eigentums des Unternehmens im eigenen Namen des Käufers, und der Käufer handelt als Auftraggeber, wenn er einen solchen Verkauf tätigt.
6.5 Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt sofort, wenn:
6.5. 1 gegen den Käufer ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder er einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder anderweitig von den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Unterstützung zahlungsunfähiger Schuldner Gebrauch macht oder (wenn es sich um eine juristische Person handelt) eine (formelle oder informelle) Gläubigerversammlung einberuft oder eine (freiwillige oder obligatorische) Liquidation einleitet, mit Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum Zwecke des Wiederaufbaus oder des Zusammenschlusses, oder ein Konkursverwalter und/oder Geschäftsführer, Verwalter oder Zwangsverwalter für sein Unternehmen oder einen Teil davon bestellt wird, oder beim Gericht Unterlagen zur Bestellung eines Verwalters des Käufers eingereicht werden oder der Käufer oder seine Geschäftsführer oder ein qualifizierter Inhaber einer schwebenden Schuldverschreibung (gemäß der Definition in Absatz 14 von Anhang B1 zum Insolvenzgesetz von 1986) die Absicht zur Bestellung eines Verwalters bekundet, oder ein Beschluss gefasst oder bei einem Gericht ein Antrag auf Auflösung des Käufers oder auf Erteilung einer Verwaltungsanordnung in Bezug auf den Käufer eingereicht wird oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Käufers eingeleitet wird; oder
6.5.2 der Käufer eine Zwangsvollstreckung in sein Eigentum duldet oder zulässt, oder eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer nicht einhält oder erfüllt, oder nicht in der Lage ist, seine Schulden innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen.
im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes 1986 oder der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein; oder
6.5.3 der Käufer eine der Waren belastet oder in irgendeiner Weise in Anspruch nimmt.
6.6 Das Unternehmen ist berechtigt, die Zahlung für die Waren einzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren nicht auf das Unternehmen übergegangen ist.
6.7 Der Käufer erteilt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden könnten, um sie zu inspizieren oder, falls das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, um sie zurückzuholen.
6.8 Ist das Unternehmen nicht in der Lage festzustellen, ob es sich bei den Waren um die Waren handelt, für die das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren der Art verkauft hat, die das Unternehmen an den Käufer in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.
6.9 Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, bleiben die in dieser Bedingung 6 enthaltenen Rechte des Unternehmens (nicht aber die des Käufers) bestehen.
6.10 Behauptet der Käufer, den Vertrag nach Annahme der Bestellung zu stornieren, muss er (zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die das Unternehmen wegen Vertragsverletzung hat) innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Kündigung die folgenden Stornierungs- und Wiedereinlagerungsgebühren an das Unternehmen zahlen, die wie folgt berechnet werden:

7. PREIS
7.1 Unless otherwise agreed by the Company in writing, the price for the Goods shall be the price set out in the Company’s price list published on the date of delivery or deemed delivery.
7.2 The price for the Goods shall be exclusive of any value added tax and all costs or charges in relation to packaging, loading, unloading, carriage and insurance, all of which amounts the Buyer shall pay in addition when it is due to pay for the Goods.
8. ZAHLUNG
8.1 Vorbehaltlich der Bedingung 8.4 und sofern das Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist die Zahlung des Preises für die Waren in Pfund innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung des Unternehmens fällig.
8.2 Die Zeit für die Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung.
8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn das Unternehmen einen frei verfügbaren Betrag erhalten hat.
8.4 Alle Zahlungen, die an das Unternehmen im Rahmen des Vertrages zu leisten sind, werden ungeachtet aller anderen Bestimmungen sofort bei dessen Beendigung fällig.
8.5 Der Käufer hat alle nach dem Vertrag fälligen Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Nachlass oder auf andere Weise, es sei denn, der Käufer verfügt über einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss, der die Zahlung eines Betrags in Höhe eines solchen Abzugs durch das Unternehmen an den Käufer vorschreibt.
8.6 Wenn der Käufer es versäumt, dem Unternehmen einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag zu zahlen, ist der Käufer verpflichtet, dem Unternehmen Zinsen auf diesen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu einem monatlichen Satz von 1,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank plc zu zahlen, der täglich aufläuft, bis die Zahlung erfolgt, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil.
8.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zinsen gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 zu verlangen.
9. QUALITÄT
9.1 Der Käufer erkennt an, dass das Unternehmen nicht der Hersteller der Waren ist und dass das Unternehmen (vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 10) dem Käufer keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Garantien hinsichtlich des Zustands oder der Eignung der Waren gewährt. Das Unternehmen wird sich bemühen, den Nutzen jeglicher Garantie oder Gewährleistung, die dem Unternehmen vom Hersteller gewährt wurde, auf den Käufer zu übertragen, oder wird auf angemessenes Verlangen des Käufers den Nutzen jeglicher Ansprüche oder Rechte abtreten, die es gegenüber anderen Parteien hat, von denen es die Waren erhalten hat, die es an den Käufer weiterverkauft.
9.2 Weder das Unternehmen noch der Hersteller der Waren haften für eine Verletzung der gegebenen Garantien, wenn:
9.2.1 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens in Bezug auf die Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Handelspraxis nicht befolgt hat; oder
9.2.2 der Käufer oder ein nicht vom Unternehmen autorisierter Dritter die Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens verändert oder repariert.
9.3 Das Unternehmen haftet nicht für Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die folgenden Punkte:-
9.3.1 Alle externen zugehörigen elektrischen Geräte wie Stromversorgungspunkte, Starter, Sicherungen, Leiterplatten und alle anderen ähnlichen elektrischen Komponenten, die nicht Teil der geplanten Ausrüstung.
9.3.2 Alle externen zugehörigen Rohrleitungen, Gas-/Dampfanlagen und flexiblen Schläuche, die nicht von der Firma geliefert werden;
9.3.3 Alle externen Geräte zum Einspritzen von Flüssigseife;
9.3.4 Teile, die ganz oder teilweise aus Glas oder gummierten Kunststoffen bestehen;
9.3.5 Verbrauchsartikel und Umstände wie folgt (und wie in der Preisliste des Unternehmens angegeben)
9.3.5.1. Dynamische Aufbereitung – Klingen, Schleifscheiben, Plexiglasabdeckungen, Schälkammern, Türdichtungen, Platten und Messerblöcke,
9.3.5.2. Backöfen – Türdichtungen, Türglas, Glaseinlegeböden, Probleme mit der Wasserqualität, Glühbirnen, Sicherungen, durch Missbrauch beschädigte Lebensmittelfühler.
9.3.5.3. Kühlräume – Defekte zwischen Geräten und entfernten Kompressoren
9.3.5.4. Alle Produkte – Verstopfungen intern oder extern
9.3.6. Defekte, die auf eine falsche Installation der Geräte zurückzuführen sind, einschließlich einer ungeeigneten Gas-, Strom- und Wasserversorgung der Geräte oder einer ungeeigneten Temperatur am Standort der Geräte
9.3.7. Behebung von Mängeln, die durch Feuer, Wasser, Frost, Schwankungen in der Stromversorgung oder im Gasdruck verursacht wurden
9.3.8. Schäden, die durch böswillige oder vorsätzliche Handlungen, Fahrlässigkeit, Missbrauch oder den Einbau von nicht von der Firma geliefertem Zubehör verursacht wurden, einschließlich der versuchten Behebung von Fehlern durch andere Personen als die von der Firma ernannten Vertreter.
9.3.9. Reinigung oder Entkalkung des Geräts
9.3.10. Versäumnis, die empfohlenen Wasseraufbereitungssysteme zu installieren oder zu warten
9.4 Jegliche Garantie setzt voraus, dass das Gerät in Übereinstimmung mit den Installations- und Betriebsanweisungen, die mit dem Gerät geliefert wurden, installiert, betrieben und gewartet wird; Verschleißteile sind ausgeschlossen. Zur Bestätigung des Garantiebeginns kann ein Nachweis über die Installation und/oder den Kauf verlangt werden. Alle Wartezeiten werden in Rechnung gestellt, Park- oder Mautgebühren, die während eines Service- oder Pannenbesuchs anfallen, werden dem Kunden gemäß den Angaben auf dem Auftragsformular für Ingenieure in Rechnung gestellt.
9.5 Zur Bestätigung des Garantiebeginns kann ein Installations- und/oder Kaufnachweis verlangt werden, ohne den die Garantie ungültig werden kann.
9.6 Wenn das Unternehmen aufgrund einer Garantieverletzung einen Einsatz erhält, bei dem ein Vertreter des Unternehmens vernünftigerweise feststellt, dass die fehlerhaften Materialien oder die fehlerhafte Verarbeitung aus irgendeinem Grund nicht in der Garantie enthalten sind, wird ein solcher Einsatz zu den jeweils gültigen Standardsätzen des Unternehmens in Rechnung gestellt.
9.7 Wenn die Reparaturen im Rahmen der Gerätegarantie außerhalb der normalen Geschäftszeiten des Unternehmens stattfinden sollen, wird dies dem Käufer in Rechnung gestellt. Für Arbeiten, die unter eine Teilegarantie fallen, wird der Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Vorbehaltlich Bedingung 4, Bedingung 5 und Bedingung 9 legen die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Unternehmens (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer fest, und zwar in Bezug auf
10.1.1 jede Verletzung dieser Bedingungen;
10.1.2 jede Verwendung oder jeden Weiterverkauf von Waren oder von Produkten, die Waren enthalten, durch den Käufer; und
10.1.3 jede Darstellung, Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt.
10.2 Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind (mit Ausnahme der Bedingungen, die durch Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 impliziert sind), sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
10.3 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Unternehmens aus oder beschränkt sie:
10.3.1 für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden; oder
10.3.2 gemäß Abschnitt 2(3), Verbraucherschutzgesetz 1987; oder
10.3.3 für eine Angelegenheit, deren Ausschluss oder Versuch des Ausschlusses der Haftung durch das Unternehmen rechtswidrig wäre; oder
10.3.4 wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung.
10.4 Vorbehaltlich der Bedingungen 10.2 und 10.3:
10.4.1 Die gesamte Haftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrages entsteht, ist auf den Vertragspreis beschränkt; und
10.4.2 das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber nicht für reine wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, Geschäftseinbußen, Wertminderung des Firmenwerts oder anderweitig, in jedem Fall unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt, oder für Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art (unabhängig davon, wie diese verursacht wurden), die sich aus dem Vertrag oder in Verbindung mit ihm ergeben.
11. ABTRETUNG
11.1 Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon an eine beliebige Person, Firma oder Gesellschaft abzutreten.
11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abzutreten.
12. HÖHERE GEWALT
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder die Menge der vom Käufer bestellten Waren zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer), wenn es durch Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen, an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder sich diese verzögert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Krieg oder nationaler Notstand, terroristische Handlungen, Proteste, Aufruhr, innere Unruhen, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht), oder Beschränkungen oder Verzögerungen bei der Beförderung oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von angemessenen oder geeigneten Materialien, vorausgesetzt, dass der Käufer, wenn das betreffende Ereignis länger als 180 Tage andauert, berechtigt ist, das Unternehmen schriftlich zu benachrichtigen, um den Vertrag zu kündigen.
13. ALLGEMEINES
13.1 Jedes Recht oder Rechtsmittel des Unternehmens aus dem Vertrag lässt alle anderen Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens aus dem Vertrag oder anderen Verträgen unberührt.
13.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden werden, so gilt sie im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages sowie der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
13.3 Das Versäumnis oder die Verzögerung des Unternehmens bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Vertragsbestimmung kann nicht als Verzicht auf eines seiner Rechte aus dem Vertrag ausgelegt werden.
13.4 Ein Verzicht des Unternehmens auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und berührt in keiner Weise die anderen Bestimmungen des Vertrags.
13.5 Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine Bestimmung des Vertrages gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.
13.6 Das Zustandekommen, die Existenz, der Aufbau, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags unterliegen englischem Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.
14. MITTEILUNGEN
14.1 Alle Mitteilungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform und sind persönlich zu übergeben oder per vorausbezahlter Post erster Klasse oder per Fax zu versenden:
14.1.1. ( im Falle von Mitteilungen an das Unternehmen) an dessen eingetragenen Sitz oder an eine geänderte Adresse, die dem Käufer vom Unternehmen mitgeteilt wird; oder
14.1.2 ( im Falle von Mitteilungen an den Käufer) an den eingetragenen Sitz des Empfängers (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder (in jedem anderen Fall) an eine Adresse des Käufers, die in einem Dokument angegeben ist, das Teil des Vertrags ist, oder an eine andere Adresse, die dem Unternehmen vom Käufer mitgeteilt wird.
14.2 Mitteilungen gelten als zugegangen:
14.2.1 bei Versand per vorausbezahlter First-Class-Post zwei Tage (ausgenommen Samstage, Sonntage, Bank- und gesetzliche Feiertage) nach der Aufgabe (ohne den Tag der Aufgabe); oder
14.2.2 bei persönlicher Übergabe am Tag der Übergabe; oder
14.2.3 bei Übermittlung per Fax an einem Werktag vor 16.00 Uhr zum Zeitpunkt der Übertragung und ansonsten am nächsten Werktag.
14.3 An das Unternehmen gerichtete Mitteilungen sind zu Händen von Melonie Jones zu kennzeichnen.